Rezeptpflichtige Medikamente aus der Apotheke
Rezeptpflichtige Medikamente, also Arzneimittel die verschreibungspflichtig sind, gibt es nur auf Rezept. Dazu muss der Patient zunächst einen Arzt aufsuchen. Diese Medikamente heißen rezeptpflichtig, weil sie ohne ärztlichen Rat nicht eingenommen werden dürfen.
Meist können sie in einer Überdosierung auch fatale Folgen haben, daher rezeptpflichtig. Meist wird in den Apotheken noch einmal detailliert darauf hingewiesen, wie das Medikament einzunehmen ist, z.b. zu den Mahlzeiten oder mit Flüssigkeit. Auch auf Risiken und Nebenwirkungen wird dabei hingewiesen.
Die Verschreibungspflicht der Medikamente ist auch für den Arzt eine Sicherheit. Rezeptpflichtige Medikamente unterliegen einer besonderen Sorgfaltspflicht. Meist gibt es noch keine Langzeitstudien über Risiken und Nebenwirkungen. Wenn sich ein Medikament allerdings über einen langen Zeitraum als harmlos erweist, oder alle Risiken ausgetestet wurden kann es von rezeptpflichtig auch in rezeptfreie Medikamente verwandelt werden.
Wichtig ist auch, dass diese Medikamente nicht ohne Grund rezeptpflichtig sind. Das ist keinesfalls Schikane für den Patienten. Vielmehr gibt es Sicherheit, denn wenn etwas passiert bei Medikamenteneinnahme, kann jederzeit der Arzt konsultiert werden.
Niemals sollte man auf ein Rezept verzichten und stattdessen seine Medikamente im Ausland besorgen, ohne Rezept. Man weiß nie welches Medikament man wirklich bekommt, auch wenn der Preis um ein vielfaches billiger ist. Auch Versandapotheken sind in der Regel nicht billiger als der Apotheker um die Ecke.